
Die
Ökoförderung wurde 2010 durch die Verwaltungsvorschrift des MLR ins
Leben gerufen, sie dient der Stärkung des
ökologischen Landbaus.
Voraussetzungen:
Die Voraussetzung für eine Förderung ist neben der Einhaltung der Bestimmungen der VO (EU) Nr. 2018/848 des Rates vom 30. Mai 2018 das Bestehen eines Kontrollvertrages mindestens für den Zeitraum von 01. Januar (nicht wie bisher 01. März) bis 31. Dezember des entsprechenden Jahres .
Mailkorrespondenz bitte über diese Mailadresse:
Die Zuwendung wird als Festbetragsfinanzierung in Form eines Zuschusses gewährt:
Die
Antragsfrist für das Jahr 2026 ist der 15. September 2026!
Bitte beachten Sie, dass alle Anträge, die nach dem
15. September beim LVEO eingehen abgelehnt werden.
Die Anträge für 2026 werden den Antragstellern von 2025 vorraussichlich im Frühjahr 2026 per Post zugeschickt bzw. können hier blanko abgerufen werden.
NEU!! Für den Antrag 2026 muss keine De-minimis Erklärung mehr eingereicht werden!
Ein vollständiger Antrag besteht aus folgenden Anlagen:
Antragsteller können ihre Anträge für das Jahr 2026 als eingescannte PDF-Datei im Anhang einer E-Mail beim Landesverband Erwerbsobstbau Baden-Württemberg e. V. einreichen.
Die E-Mail ist an folgende Adresse zu senden: antrag@lveo.de.
Wenn Sie Ihren Antrag per E-Mail bei uns einreichen, erhalten Sie zeitnah eine Eingangsbestätigung.
Alternativ besteht auch die Möglichkeit, uns die Antragsunterlagen per Post zuzusenden.
Mehr Infos erhalten Sie auf der Geschäftsstelle des Landesverband Erwerbsobstbau Baden-Württemberg:
Tel.:
0711/2140-111
Fax: 0711/2140-350
Email: antrag@lveo.de