Die
Ökoförderung wurde 2010 durch die Verwaltungsvorschrift des MLR ins
Leben gerufen, sie dient der Stärkung des
ökologischen Landbaus.
Voraussetzungen:
Mailkorrespondenz bitte über diese Mailadresse:
Die Zuwendung wird als Festbetragsfinanzierung in Form eines Zuschusses gewährt:
Die
Antragsfrist für das Jahr 2024 ist der 15. September 2024!
Bitte beachten Sie, dass alle Anträge, die nach dem
15. September beim LVEO eingehen abgelehnt werden.
Antragsteller können ihre Anträge für das Jahr 2024 auch eingescannt als Anhang einer E-Mail in Form einer pdf-Datei dem Landesverband Erwerbsobstbau Baden-Württemberg e. V. einreichen.
Die E-Mail ist an die folgende Adresse zu senden: antrag@lveo.de
Anträge in anderen Dateiformaten können von uns nicht bearbeitet werden!
Weiterhin besteht die Möglichkeit uns die Antragsunterlagen per Post oder Fax 0711/2140350 einzureichen.
Bitte reichen Sie für eine rasche Bearbeitung nur vollständige Anträge bei uns ein.
Achtung:
Sollte Ihnen bis zum 15. September 2023 die Bescheinigung der Ökokontrollstelle (vormals Anlage 1) nicht vorliegen,
bitten wir Sie uns vorab das Antragsformular und die De-minimis-Erklärung zukommen zu lassen. Sie haben
dann die Möglichkeit die Bescheinigung der Ökokontrollstelle nachzureichen.
Antragssteller aus dem Vorjahr bekommen die Antragsunterlagen automatisch Anfang Mai per Post zugesandt.
Bescheinigung der Öko Kontrollstelle 2024 (von der Kontrollstelle auszufüllen!!)
Mehr Infos erhalten Sie auf der Geschäftsstelle des Landesverband Erwerbsobstbau Baden-Württemberg:
Tel.:
0711/2140-111
Fax: 0711/2140-350
Email: antrag@lveo.de