
Die
Ökoförderung wurde 2010 durch die Verwaltungsvorschrift des MLR ins
Leben gerufen, sie dient der Stärkung des
ökologischen Landbaus.
Voraussetzungen:
Die Voraussetzung für eine Förderung ist neben der Einhaltung der Bestimmungen der VO (EU) Nr. 2018/848 des Rates vom 30. Mai 2018 das Bestehen eines Kontrollvertrages mindestens für den Zeitraum von 01. Januar (nicht wie bisher 01. März) bis 31. Dezember des entsprechenden Jahres .
Mailkorrespondenz bitte über diese Mailadresse:
Die Zuwendung wird als Festbetragsfinanzierung in Form eines Zuschusses gewährt:
Die
Antragsfrist für das Jahr 2026 ist der 15. September 2026!
Bitte beachten Sie, dass alle Anträge, die nach dem
15. September beim LVEO eingehen abgelehnt werden.
Antragsteller können ihre Anträge für das Jahr 2026 auch eingescannt als Anhang einer E-Mail in Form einer pdf-Datei dem Landesverband Erwerbsobstbau Baden-Württemberg e. V. einreichen.
Die E-Mail ist an die folgende Adresse zu senden: antrag@lveo.de
Anträge in anderen Dateiformaten können von uns nicht bearbeitet werden!
Weiterhin besteht die Möglichkeit uns die Antragsunterlagen per Post oder Fax 0711/2140350 einzureichen.
Antragssteller aus dem Vorjahr bekommen die Antragsunterlagen automatisch im Frühjahr per Post zugesandt.
Mehr Infos erhalten Sie auf der Geschäftsstelle des Landesverband Erwerbsobstbau Baden-Württemberg:
Tel.:
0711/2140-111
Fax: 0711/2140-350
Email: antrag@lveo.de