Bitte reichen Sie für eine rasche Bearbeitung nur vollständige Anträge (d.h. Anlagen 1-3) bei uns ein.
Achtung: Sollte Ihnen bis zum 15.
September 2021 die Anlage 1 nicht vorliegen, bitten wir Sie uns vorab die Anlagen
2+3 zukommen zu lassen. Sie haben dann die Möglichkeit die Anlage 1
nachzureichen.
Per Email eingereichte Anträge können wir leider nicht berücksichtigen, wir bitten uns die Anträge per Post oder per Fax 0711/2140-350 einzureichen.
· Anlage 1 - Bescheinigung der Ökokontrollstelle, diese bekommen Sie direkt von Ihrer Kontrollstelle
· Anlage 2 - Antragsformular
· Anlage 3 - De-minimis-Erklärung
Erläuterungen zu De-minimis-Beihilfen
Die Antragsunterlagen für das Jahr 2021 sind ab Mitte Februar verfügbar