
| | | | 30.08.2011 Frostschäden 2011 in Wein- und Obstbau - Beihilfe kann ab sofort beantragt werden
Antragsfrist läuft bis 31. Oktober 2011
Nachdem die einschlägige Verwaltungsvorschrift Ende August 2011 in Kraft getreten ist, können betroffene Wein- und Obstbaubetriebe die von der Landesregierung eingerichtete Beihilfe für Schäden infolge der Spätfröste Anfang Mai dieses Jahres ab dem 1. September 2011 beantragen.
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