
| | | | 25.04.2012 Feuerbrand
Feuerbrand - Strepto und Firewall wieder genehmigt!
| | | | | | | | | 30.08.2011 Frostschäden 2011 in Wein- und Obstbau - Beihilfe kann ab sofort beantragt werden
Antragsfrist läuft bis 31. Oktober 2011
Nachdem die einschlägige Verwaltungsvorschrift Ende August 2011 in Kraft getreten ist, können betroffene Wein- und Obstbaubetriebe die von der Landesregierung eingerichtete Beihilfe für Schäden infolge der Spätfröste Anfang Mai dieses Jahres ab dem 1. September 2011 beantragen.
| | | | |
|
Ökologischer Landbau
Fördermaßnahme - Ökologischer Landbau
. Antragstellung ist bis 15.09.2012 möglich!
- Durch die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) vom 24.02.2010 AZ.:23-8224.23 über Zuwenung zur Stärkung des ökologischen Landbaus können Landesmittel zur Stärkung des ökologischen Landbaus beantragt werden.
Die Zuwendung wird als Festbetragfinanzierung (Zuschuss) gewährt:- Für Acker- und Grünlandflächen: 50,00 EUR je Hektar und Jahr
- Obst- inklusive Streuobst, Garten-, Weinbau und Gemüseflächen: 125,00 EUR je Hektar und Jahr
- Ökologische Bienenhaltung: 1,50 EUR je Bienenvolk und Jahr
- Mindestauszahlungssumme für förderfähige Anträge: 50,00 EUR
- Maximale Fördersumme: 200,00 EUR
Voraussetzung:Wichtige Information zur Antragstellung
- Die Antragsunterlagen bestehen aus drei Anlagen:
Anlage 1 Bescheinigung der Öko-Kontrollstelle
- Wird nur von der Öko-Kontrollstelle erstellt und ist im Original beim LVEO einzureichen
Anlage 2 Antragsformular
- Ist vom Antragsteller vollständig auszufüllen und mit Datum und Unterschrift zu versehen.
- Geben Sie für Rückfragen neben Ihrer Telefonnummer auch Ihre Fax-Nummer und Ihre
E-Mail Adresse an. Dies erleichtert Bearbeitung Ihrer Antragsunterlagen
Anlage 3 Erklärung De-minimis-Beihilfe
- Ist vom Antragsteller vollständig auszufüllen und mit Datum und Unterschrift zu versehen.
- Überprüfen Sie, ob Sie in den beiden vergangenen Jahren (2010/2011) sowie im laufenden Jahr (2012) De-minimis-Bescheide nach der Verordnung (EG) Nr.1535/2007 erhalten haben. Füllen Sie gegebenenfalls die dafür vorgesehene Tabelle in Anlage 3 vollständig aus.
- Wurde Ihnen im Jahr 2011 eine De-minimis-Beihilfe zur Stärkung des ökologischen Landbaus im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1535/2007 gewährt, so ist die entsprechende Tabelle in Anlage 3 ebenfalls auszufüllen.
- Wurden für das Jahr 2012 bereits weitere De-minimis-Beihilfen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1535/2007 beantragt, so sind diese in die dafür vorgesehene Tabelle in Anlage 3 einzutragen.
Der Antrag ist bis zum 15.09.2012 schriftlich einzureichen! (Ausschlussfrist)Adresse:
LVEO Förderung ökologischer Landbau Bopserstraße 17 70180 Stuttgart
Zurück
|