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25.04.2012
Feuerbrand

Feuerbrand - Strepto und Firewall wieder genehmigt!


17.04.2012
Ökologischer Landbau

Stärkung des ökologischen Landbaus


30.08.2011
Frostschäden 2011 in Wein- und Obstbau - Beihilfe kann ab sofort beantragt werden
Antragsfrist läuft bis 31. Oktober 2011

Nachdem die einschlägige Verwaltungsvorschrift Ende August 2011 in Kraft getreten ist, können betroffene Wein- und Obstbaubetriebe die von der Landesregierung eingerichtete Beihilfe für Schäden infolge der Spätfröste Anfang Mai dieses Jahres ab dem 1. September 2011 beantragen.

Ökologischer Landbau

Fördermaßnahme - Ökologischer Landbau

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Antragstellung  ist bis 15.09.2012 möglich!

  • Durch die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) vom 24.02.2010 AZ.:23-8224.23 über Zuwenung zur Stärkung des ökologischen Landbaus können Landesmittel zur Stärkung des ökologischen Landbaus beantragt werden.

Die Zuwendung wird als Festbetragfinanzierung (Zuschuss) gewährt:

  • Für Acker- und Grünlandflächen: 50,00 EUR je Hektar und Jahr
  • Obst- inklusive Streuobst, Garten-, Weinbau und Gemüseflächen: 125,00 EUR je Hektar und Jahr
  • Ökologische Bienenhaltung: 1,50 EUR je Bienenvolk und Jahr
  • Mindestauszahlungssumme für förderfähige Anträge: 50,00 EUR
  • Maximale Fördersumme: 200,00 EUR

Voraussetzung:

  • Die Öko-Kontrollstelle muss das Bestehen eines Kontrollvertrages für den Zeitraum von mindestens 01.03.2012 bis 31.12.2012 bestätigen.

  • Keine zusätzliche Antragsstellung nach Richtlinie MEKA III -Maßnahme N-D2 (Öko-Landbau)

Wichtige Information zur Antragstellung

  • Die Antragsunterlagen bestehen aus drei Anlagen:

Anlage 1 Bescheinigung der Öko-Kontrollstelle

  • Wird nur von der Öko-Kontrollstelle erstellt und ist im Original beim LVEO einzureichen

Anlage 2 Antragsformular

  • Ist vom Antragsteller vollständig auszufüllen und mit Datum und Unterschrift zu versehen.

  • Geben Sie für Rückfragen neben Ihrer Telefonnummer auch Ihre Fax-Nummer und Ihre
    E-Mail Adresse an. Dies erleichtert Bearbeitung Ihrer Antragsunterlagen

Anlage 3 Erklärung De-minimis-Beihilfe 

  • Ist vom Antragsteller vollständig auszufüllen und mit Datum und Unterschrift zu versehen.

  • Überprüfen Sie, ob Sie in den beiden vergangenen Jahren (2010/2011) sowie im laufenden Jahr (2012) De-minimis-Bescheide nach der Verordnung (EG) Nr.1535/2007 erhalten haben. Füllen Sie gegebenenfalls die dafür vorgesehene Tabelle in Anlage 3 vollständig aus.

  • Wurde Ihnen im Jahr 2011 eine De-minimis-Beihilfe zur Stärkung des ökologischen Landbaus im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1535/2007 gewährt, so ist die entsprechende Tabelle in Anlage 3 ebenfalls auszufüllen.

  • Wurden für das Jahr 2012 bereits weitere De-minimis-Beihilfen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1535/2007 beantragt, so sind diese in die dafür vorgesehene Tabelle in Anlage 3 einzutragen.

Der Antrag ist bis zum 15.09.2012 schriftlich einzureichen! (Ausschlussfrist)

Adresse:

LVEO

Förderung ökologischer Landbau

Bopserstraße 17

70180 Stuttgart


 



 

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