Fortführung der Hagelbeihilfe in 2011 – LVEO erhält Zusage des MLR
Das MLR teilte LVEO Präsident, Franz Josef Müller, am 15.06.2011 mit, dass die Hagelbeihilfe 2011 analog zu 2010 fortgesetzt wird. Somit kommt die vom LVEO angestrebte Förderung ab einem Mindestprämiensatz von 8% im Jahr 2011 nicht zum Tragen.
Ab Anfang Juli 2011 können wieder für alle landwirtschaftlichen Freilandkulturen, einschließlich Sonderkulturen in Baden-Württemberg Anträge auf Zuwendung zur Hagelversicherungsprämie gestellt werden.
Information für Antragsteller
Die Hagelbeihilfe (VvW Hagelbeihilfe AZ.: 24-8250.62 vom 15.07.2010) ist Bestandteil eines Risikomanagement-Programms für die gesamte Landwirtschaft einschließlich aller Sonderkulturen.
Die Förderung beginnt bei einer Prämienhöhe (Beitragssatz) von zehn Prozent und ist in zwei Stufen gestaffelt:
| Förderstufen | Beitragssatz | Förderhöhe |
| bis 10,00% | Kein Zuschuss |
| 1. Stufe | 10,01 - 15,00% | 65% |
| 2. Stufe | ab 15,01 % | 80% |
Information: Beitragssatz = zu bezahlende Prämie pro ha / Versicherungssumme pro ha,
Förderstufen nach VwV Hagelbeihilfe AZ.: 24-8250.62 vom 15.07.2010)
.
Beitragssatz was ist das?
Versicherungsprämie pro Hektar : Versicherungssumme pro Hektar = Betragssatz
z.B.: 1.100,00 Euro/ha : 10.000,00 Euro/ha = 11% Betragssatz
Für einen Beitragssatz von 10,01 bis 15 Prozent liegt die Förderung bei 65 Prozent. Diese gilt allerdings nur für den Anteil, der den Sockelbetrag von zehn Prozent übersteigt. Bei einem Beitragssatz über 15 Prozent, wird eine Förderung in Höhe von 80 Prozent gewährt, jedoch nur für den Betrag, der den Beitragssatz von 15 Prozent übersteigt.
Beispiel: Bei einer Versicherungssumme von 10.000 Euro/ha und einem Beitragssatz von 20 Prozent sind 2.000 Euro für die Versicherung fällig. Der Betrieb erhält eine Beihilfe von 725 Euro/ha, wobei aus der ersten Stufe 325 Euro und aus der zweiten Stufe 400 Euro resultieren. Damit ermäßigt sich für den Betrieb der Beitrag von ursprünglich 20 Prozent auf 12,75 Prozent.
Eingenvorsorge bei Kern- und Steinobst:
Um die Beihilfe in Anspruch zu nehmen, muss im bei Kern- und Steinobst Eigenvorsorge geleistet werden. Für den Obstbau bedeutet dies die Installation von Hagelnetzen oder vergleichbaren Schutzvorrichtungen auf einem Mindestanteil der Fläche. Der Anteil liegt in 2011 bei 15%. Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, so wird die Förderung um die Hälfte (50%) gekürzt.
Maßgeblich hierfür ist der Anteil der gesamten Kern- und Steinobstfläche die sich unter Schutzeinrichtungen befindet. Versicherte und nicht-versicherte Flächen ergeben die Gesamtfläche!
Mindestfläche unter Hagelnetz/Folienüberdachung bei Kern-und Steinobst
| Jahr | 2011 |
Prozentanteil unter Netz | 15% |
Die Mindestauszahlungssumme beträgt 250 Euro je Betrieb.
Die Mindestfläche je Betrieb, für die eine Förderung beantragt werden kann, beträgt bei Sonderkulturen einschließlich Wein 0,3 Hektar. Im Ackerbau liegt die Mindestfläche je Betrieb bei 3 Hektar.
Der Höchstwert der geförderten Versicherungssumme liegt bei 18.000 Euro/ha.
Die maximale Beihilfe beträgt 50 Prozent der Beitragssumme je Hektar.
Die Abwicklung des Förderprogramms erfolgt über den LVEO.
Antragstellung Hagelbeihilfe:
Merkblatt - Unbedingt beachten!
Antragsformular aktiv (kann direkt am PC ausgefüllt werden!)
Antragsformular
Flurstücksverzeichnis aktiv (kann direkt am PC ausgefüllt werden!)
Flurstücksverzeichnis
Vollständige Anträge beinhalten:
- Auszug aus der Jahresprämienrechnung (Nachweis durch Versicherung)
- Flurstücksverzeichnis
- Antragsformular
Anträg an:
Landesverband Erwerbsobstbau Baden-Württemberg e.V.LVEO Einreichungsfrist: 31. August 2011! (Datum des LVEO-Eingangsstempels)
Informationen auf Grundlage der VwV Hagelbeihilfe AZ.: 24-8250.62