Feuerbrand
Drohender Feuerbrandbefall in Kernobst kann im Zeitraum vom 25. April 2012 bis zum 22. August 2012 wieder mit den streptomycinhaltigen Mitteln Strepto oder Firewall 17 WP bekämpft werden. Nachdem die Mittel vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit nach Paragraf 11 Pflanzenschutzgesetz genehmigt wurden, haben die Regierungspräsidien eine Allgemeinverfügung erlassen. Eine Anwendung streptomycinhaltiger Mittel ist nur im Erwerbsobstbau und in Vermehrungsbeständen erlaubt, nicht im Streuobstbau oder im Hausgarten. Berechtigungsschein vom Landwirtschaftsamt: Obstbauern brauchen für den Kauf und die Anwendung der Mittel einen Berechtigungsschein vom Landwirtschaftsamt. Die Anwendung von Strepto und Firewall 17 WP sind im Berechtigungsschein zu dokumentieren. Die Gebrauchsanleitung ist einzuhalten. Der Besitz von Berechtigungsscheinen und die Anwendung der Mittel werden kontrolliert. FeuerbrandfondsUm mögliche Kosten für die Verwertung von streptomycinhaltigem Honig über der Rückstandshöchstmenge abzudecken, hat der Landesverband Erwerbsobstbau (LVEO) im Jahr 2009 einen Feuerbrandfonds beschlossen, der weiter gültig ist. Danach beteiligten sich Anwender streptomycinhaltiger Pflanzenschutzmittel anteilig an den Kosten einer eventuell notwendigen Honigaufkaufsaktion. Die Beitrittserklärungen zum Feuerbrandfonds werden mit den Berechtigungsscheinen für die Mittel von den Landratsämtern und den Obstbauberatern ausgehändigt. Die Erklärungen sind unterschrieben an den LVEO zurückzuschicken. Beitrittserklärungen erhalten Sie auch direkt beim LVEO!
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