Nachdem die einschlägige Verwaltungsvorschrift Ende August 2011 in Kraft getreten ist, können betroffene Wein- und Obstbaubetriebe die von der Landesregierung eingerichtete Beihilfe für Schäden infolge der Spätfröste Anfang Mai dieses Jahres ab dem 1. September 2011 beantragen.
Nachdem die einschlägige Verwaltungsvorschrift Ende August 2011 in Kraft getreten ist, können betroffene Wein- und Obstbaubetriebe die von der Landesregierung eingerichtete Beihilfe für Schäden infolge der Spätfröste Anfang Mai dieses Jahres ab dem 1. September 2011 beantragen.
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